|
Absolventen der Berufsfachschule erwerben eine fundierte berufliche Ausbildung zu
qualifizierten Fachkräften in der Sozialpflege. Diese kann als Grundlage für die
Weiterbildung an allen sozialpflegerischen Fachschulen (Altenpflege, Altenpflegehilfe,Heilerziehungspfleger/in, usw. genutzt werden.
|
|
Absolventen der Berufsfachschule mit einem Notendurchschnitt von 2,50 und besser im
Abschlusszeugnis und befriedigenden Kenntnissen in Englisch erhalten den mittleren
Schulabschluss.
|
|
Der mittlere Schulabschluss in Verbindung mit der abgeschlossenen Berufsausbildung als
Staatlich geprüfte/r Sozialbetreuer/in eröffnet den Zugang zu zahlreichen weiteren
sozialpflegerischen Berufen.
|
|
Absolventen der Berufsfachschulen mit mittlerem Schulabschluss haben Zugang zur mittleren
Beamtenlaufbahn bei Verwaltung, Polizei, Justiz, Post usw.
|
|
Der mittlere Schulabschluss in Verbindung mit der abgeschlossenen Berufsausbildung berechtigt
zum Eintritt in folgende Bildungsgänge:
-
Alle sozialpflegerischen Fachschulen
-
Berufsoberschule- mit folgenden möglichen Abschlüssen:
-
Fachhochschulreife mit der Berechtigung zum Studium an der Fachhochschule in allen
Fachrichtungen
-
fachgebundene Hochschulreife mit der Berechtigung zum Studium an der
Universität in bestimmten Studiengängen
-
allgemeine Hochschulreife(Abitur) mit der Berechtigung zum Studium an der
Universität in allen Studiengängen
-
Das Kolleg führt zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur)
|