Weiter- und Fortbildung :

Absolventen der Berufsfachschule erwerben eine fundierte berufliche Ausbildung zu qualifizierten Fachkräften in der Sozialpflege. Diese kann als Grundlage für die Weiterbildung an allen sozialpflegerischen Fachschulen (Altenpflege, Altenpflegehilfe,Heilerziehungspfleger/in, usw. genutzt werden.
Absolventen der Berufsfachschule mit einem Notendurchschnitt von 2,50 und besser im Abschlusszeugnis und befriedigenden Kenntnissen in Englisch erhalten den mittleren Schulabschluss.
Der mittlere Schulabschluss in Verbindung mit der abgeschlossenen Berufsausbildung als Staatlich geprüfte/r Sozialbetreuer/in eröffnet den Zugang zu zahlreichen weiteren sozialpflegerischen Berufen.
Absolventen der Berufsfachschulen mit mittlerem Schulabschluss haben Zugang zur mittleren Beamtenlaufbahn bei Verwaltung, Polizei, Justiz, Post usw.
Der mittlere Schulabschluss in Verbindung mit der abgeschlossenen Berufsausbildung berechtigt zum Eintritt in folgende Bildungsgänge:
  1. Alle sozialpflegerischen Fachschulen

  2. Berufsoberschule- mit folgenden möglichen Abschlüssen:

    • Fachhochschulreife mit der Berechtigung zum Studium an der Fachhochschule in allen Fachrichtungen
    • fachgebundene Hochschulreife mit der Berechtigung zum Studium an der Universität in bestimmten Studiengängen
    • allgemeine Hochschulreife(Abitur) mit der Berechtigung zum Studium an der Universität in allen Studiengängen

  3. Das Kolleg führt zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur)
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