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In Bayern ist für bekenntnisangehörige Schülerinnen und Schüler der Religionsunterricht an der Berufsschule ordentliches Lehrfach, d. h. Pflichtfach. Er wird am SBS konfessionell unterrichtet: in evangelisch-luth. und in römisch-kath.
Zentrales Ziel der Berufsschule ist es, umfassende Handlungskompetenzen bei den Schülerinnen und Schülern zu fördern. Hierzu gehören die Fachkompetenz, die Selbstkompetenz und die Sozialkompetenz. D. h. Schülerinnen und Schüler verstehen, beurteilen und gestalten Handlungen systematisch aus einer umfassenden Perspektive, die fachliche, soziale und weltanschauliche Aspekte integriert. Für diesen mehrdimensionalen Zugang ist religiöse Bildung wesentliche Bedingung, da sie die systematische und vernünftige Reflexion der Schülerinnen und Schüler fördert.
Der Religionsunterricht ist auf drei Ziele ausgerichtet:
Auf diesem Weg möchten wir unsere Schülerinnen und Schüler unterstützen.Der Religionsunterricht am SBS soll ein Ort der Begegnung sein.
Eine Abmeldung zum Religionsunterricht muss schriftlich und spätestens innerhalb der ersten drei Wochen nach Unterrichtsbeginn erfolgen.
Bei Interesse können Schülerinnen und Schüler, die keiner Religionsgemeinschaft angehören oder für deren Religionsgemeinschaft kein Religionsunterricht am SBS eingerichtet ist, auf schriftlichem Antrag zur Teilnahme am Religionsunterricht, der am SBS eingerichtet ist, zugelassen werden, wenn die jeweilige Religionsgemeinschaft zustimmt und schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.
Tel: | 09132 8023 |
Fax: | 09132 8024 |
Tel: | 09193 63520 |
Fax: | 09193 635240 |