Zugangsberufe

Erforderliche berufliche Vorbildung

Eine für die Ausbildungsrichtung einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf (z.B. alle elektrotechnischen und mechatroniktechnischen Ausbildungsberufe) mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren und eine spätere einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr.

 

Bewerber ohne die geforderte Berufsausbildung können aufgenommen werden, wenn sie eine der Ausbildungsrichtung entsprechende berufliche Tätigkeit von mindestens sieben Jahren nachweisen können.

 

Gerne können Sie sich im Sekretariat der Schule über eine mögliche Zulassung bei abweichenden Ausbildungsberufen erkundigen.